Den Falschen abgemahnt – i.e.S.

von elcario am 18. Dezember 2009

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Liebe Leser,

heute habe ich unangenehme Post bekommen. Eine Münchner Anwaltskanzlei schickte mir eine “Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen” mit samt Unterlassungserklärung zu.  Ich soll am 29.07.2009 unerlaubterweise Harry Potter (kein Scherz) über Bittorrent verbreitet haben und dafür nun etwas mehr als 800€ zahlen.

Der Witz ist, dass ich am 29.07.2009 nicht der Anschlussinhaber war und dies auch erst seit 17.09.2009 durch Vertragsübernahme bin. Das Urteil des Landgerichts Bielefeld zur Einsichtnahme in die Providerdaten ist auf den 07.08.2009 datiert. Das heißt also, irgendwo ist da etwas falsch gelaufen und wurde so lang verzögert, dass der Ermittlungsdatensatz (trägt übrigens kein Datum) erst ausgestellt wurde, als ich Vertragspartner war. Scheinbar wird auch kein Abfragedatum (Vertragsinhaber am…) überliefert.

Erste Handlung war ein Anruf bei jenem Abmahnanwalt, der mir freundlich aber bestimmt mitteilte eine schriftliche Bestätigung des Providers vorzulegen, um meine Unschuld zu beweisen. Das wäre ja kein Problem, aber leider besitze ich nur ein “Willkommensschrieben” ohne Daten und Unterschrift von 1und1. Am Telefon konnte man mir nicht helfen! O-Ton: “Hier ist das Servicetelefon, ich kann ihnen keine Dokumente zusenden, ich kann sie auch nicht verbinden, schrieben Sie uns eine Mail.” Gesagt getan und nun muss ich abwarten. Meine größte Sorge ist ernsthaft, dass sich bei 1und1 niemand findet, der in der Lage ist ein solches Dokument auszustellen, welches nicht dem Standard entspricht. Ich habe schon seit 1999 diverse Verträge bei und mit 1und1 gehabt und war immer zufrieden, aber dieses “Ich kann nicht…” nervt mich ja mal richtig an.

Nun heißt es abwarten und hoffen, dass sich bei 1und1 was tut, denn die Fristen (Unterlassungserklärung) sind sehr sehr knapp. Gibt es sonst noch eine Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen? Rat ist willkommen!

elcario

Update: Da 1und1 bisher nicht auf meine Mail/Anruf reagiert hat, würde ich mich sehr über eine Rechtsberatung freuen!

Update2: Habe ein sehr informative Gespräch mit dem Rechtsanwalt von Abgemahnt.org geführt und sehe der ganzen Sache jetzt gelassen entgegen. Das Informationsgespräch war selbstverständlich völlig kostenlos und ist jedem Abgemahnten sehr zu empfehlen.

Update3: Am 29.12.2009 habe ich dem Abmahnanwalt nochmals per E-Mail den Sachstand mitgeteilt, da heute die Fristen ablaufen. Von 1und1 bisher immer noch keine Antwort auf meine Mail.

Update4: 1und1 wirbt ja zur Zeit mit dem neuen achsotollen Service, den habe ich nun ausprobiert. Warte nun wieder gespannt auf eine Reaktion.

Update5: Herr “Davis” hat mir wirklich gut weitergeholfen und ich habe nun die kompletten Unterlagen zusammen. Guter Service von #1und1.

Update 15.01.2010 – Die Fristen sind längst verstrichen und bisher habe ich nicht wieder von den Abmahnanwälten gehört. Ich gebe mich nun der leisen Hoffnung hin, dass der Fall erledigt ist, bevor er zum Fall wurde. Schade für meinen Anwalt, der hätte sich über ein erträgliches Geschäft gefreut. ;-)

Update 30.04.2010

Unverhofft kommt oft!

Heute hatte ich überraschenderweise nochmal Post von den Abmahnanwälten im Briefkasten, die mir eine letzte Frist bis 10.05.2010 einräumen, um die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dies werde ich natürlich nicht tun, ich hab ja nichts getan, was ich unterlassen könnte. Also habe ich nochmals eine E-Mail geschrieben und samt dem Bestätigungsschreiben von 1und1 auf den Fehler hingewiesen. Natürlich werden in dem Erinnerungsschreiben (ist keine Mahnung) wieder etliche Drohgebärden aufgebaut und vor etlichen tausend Euro Gerichtskosten gewarnt. Auf den Satz:

“Allein das Verfügungsverfahren wäre für Sie aufgrund der eindeutigen Rechtslage mit zusätzlichen Gerichts- und Anwaltskosten von mehreren Tausend Euro verbunden.”

habe ich mir erlaubt mit folgendem Satz zu Antworten:

“Sollten Sie weitere Schritte gegen mich einleiten, blicke ich diesen aufgrund der Faktenlage gelassen entgegen und freue mich auf einen kostspieligen Prozess zu ihren Lasten.”

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Über den Autor: Sebastian Cario

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  • nils

    guter rat ist manchmal teuer – hier aber für wenige euro im baumarkt zu bekommen: ich empfehle ein 3/4zölliges verzinktes stahlrohr, etwas isolierband und ein korken zum verzieren. danach gut auf die kniescheiben zielen!

  • http://www.marco-rick.de/ Marco

    Ich würde einen Anwalt anrufen, gerade wenn es kein Standardfall ist udn du womöglich Weihnachten an der 1und1 Hotline hängst.
    Wenn die Fristen erst mal rum sind, ist alles zu spät.

    Du schilderst ihm den Fall und fragst ob dich das was kostet wenn er die Abmahnung zurückweist. Normalerweise kann er dann seine Kostennote dem Abmahnanwalt aufs Auge drücken. Nur nicht zimperlich sein und lieber mal mit ner Kanone auf die Abmahnspatzen losgehen!

  • Tom2Day

    Lasst uns den Fall weiter bekannt machen – bei Twitter, bei Facebook, auf den Blogs. Lasst uns den Anwälten zeigen, dass Sie besser recherchieren sollten, bevor Sie Abmahnungen verschhicken. Lasst uns Öffentlichkeit herstellen!

  • elcario

    Hey Fabian, das Problem ist, dass ich nicht einmal weiß welches Rechtsmittel ich gegen diese Abmahnung einlegen kann. Kann ich der Abmahnung einfach widersprechen? Und und und…

  • elcario

    Danke, guter Hinweis. Da werde ich wohl nochmal telefonieren müssen. http://abgemahnt.org schau ich mir auch jeden Fall gleich mal an! Merci

  • jens

    Schreibe die Abmahnanwälte per Einschreiben mit Rückschein an, dass Du zum angegebenen Zeitpunkt nicht Inhaber des Anschluss gewesen bist. Aufgrund dessen lehnst Du die Abgabe der Unerlassungserklärung sowie der Zahlung ab.

    Danach vermeide jede Kommunikation sondern lass Dich verklagen. Die Anwälte sind in der Beweispflicht und spätestens am Gericht werden Sie einfach verlieren. Wenn es aber vor Gericht geht, kannst Du Dir einen Anwalt nehmen. Da die Gegenseite verliert, bleiben die Kosten an den Abmahnanwälten hängen.

  • elcario

    Nee. Ich habe zu dem Zeitpunkt wo der Download war noch nichtmal in dem Haus gewohnt. Ich bin eingezogen und habe den Anschluss im September übernommen… verstehst du? Mein Vormieter scheint auf H.P. gestanden zu haben. :)

  • elcario

    Ich kann doch aber gar keine Schuld haben. Deshalb auch keine Unterlassungserklärung (habe ja nichts getan) unterschrieben. Erklärung siehe Kommentar zu deinem ersten Kommentar. :)

  • Pingback: Lesezeichen vom 20. Dezember 2009 | PolkaRobot

  • http://www.orange-seo.de/ fabian

    An Deiner Stelle würde ich das dem Anwalt einfach so schreiben. Dann warte seine Reaktion ab. Er ist ja auch nicht dumm und wird sich mit grosser Wahrscheinlichkeit direkt an den Provider wenden.
    Wie auch immer, solltest Du trotzdem bis vor Gericht geschleppt werden bekommt der Anwalt einen vom Richter drauf. Zahlen muss es dann alles der wirkliche Inhaber des Anschlusses. Aber trotzdem seltsam, dass Dein Provider falsche Daten rausgibt :-/

  • jens

    Schreibe die Abmahnanwälte per Einschreiben mit Rückschein an, dass Du zum angegebenen Zeitpunkt nicht Inhaber des Anschluss gewesen bist. Aufgrund dessen lehnst Du die Abgabe der Unerlassungserklärung sowie der Zahlung ab.

    Danach vermeide jede Kommunikation sondern lass Dich verklagen. Die Anwälte sind in der Beweispflicht und spätestens am Gericht werden Sie einfach verlieren. Wenn es aber vor Gericht geht, kannst Du Dir einen Anwalt nehmen. Da die Gegenseite verliert, bleiben die Kosten an den Abmahnanwälten hängen.

  • http://www.polkarobot.de/ PolkaRobot

    So eine Schei** und das vor Weihnachten.

    Ich würde an deiner Stelle zur kurzfristigen Beruhigung nochmal den Abmahnanwalt anrufen, nach einer Fristverlängerung fragen und die auch schriftlich bestätigen lassen.

    Das hat bei mir ohne Probleme funktioniert und mich keine Anwaltsgebühren gekostet. Außerdem muss er dir ja auch Zeit lassen, die benötigten Unterlagen zu besorgen.

    Als Rechtsbeistand, mit kostenloser Telefonberatung, kann ich die Anwälte hinter http://abgemahnt.org empfehlen.

  • S. Stange

    Wie deine Recherchen wahrscheinlich auch ergeben haben sitzt die Kanzlei, glaube ich, in München und übernimmt die rechtliche Vertretung für 'einige Medienriesen'. Von einigen Leuten habe ich mitbekommen, dass sie 'unfreundliche Post' von denen bekommen haben :-s Aber elcario – Harry Potter?! – ich hätte dir Anspruchsvolleres zugetraut :-) Was verstehst du unter Standarddokument? Meinst eine Art IP-Log-Report? Woher hat denn die Kanzlei die Daten und ein unvollständiger Report ist keine Grundlage für eine Klage, oder? ;-)

  • feuerpferd

    Also ich habe die Sache auch schon durchgemacht,nur das ich wirklich Inhaber der Leitung war.Wenn du es wirklich nachweisen kannst das du nicht Leitungsinhaber warst zu dem Zeitpunkt,lass die Kanzlei das schnell wissen.Ansonsten keinesfalls die Frist verstreichen lassen.Unterschreibe auf keinen Fall die Unterlassungserklärung.Gib mal den Namen der Abmahnkanzlei bei Goole ein,dann komme schon mal ein Kanzleien die sich damit auskennen und an die du dich wendest.Ich habe eine Kanzlei in Berlin angerufen.Auf deren Seite konnte ich eine abgeänderte Unterlassung downloaden und noch 2 bis 3 Seiten mehr.Die habe ich dann unterschrieben und zusammen mit den ganzen Seiten(ca 30) von der Abmahnkanzlei dorthin geschickt und die haben das für mich geregelt.Und Anwälte die sich mit Internetrecht und Urheberrecht auskennen gibt es Viele.Die Münchner Kanzlei arbeitet mit kriminellen Mitteln und erhebt viel zu hohe Gebühren,denn es handelt sich um Massenbriefe und nicht konkret an Dich gerichtete Texte…..viel Glück für dich:-)

  • S. Stange

    Tatsächlich kannst du im Prinzip den 'tatsächlichen Betrag' erfragen, ihn bezahlen und musst zugleich eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, die meiner Meinung nach ein indirektes Schuldeingeständnis ist. Am Beispiel einer Bekannten von mir kann ich dir sagen, dass bei ihrem Betrag (ebenfalls 800 €) bloß knapp 300 € zu zahlen waren. Allerdings hat sie Musik 'getauscht' und hat dann auch die Unterlassungserklärung unterzeichnet. Ebenfalls ist mir bekannt, dass viele Provider ihre Serveranlagen outsourcen und du somit im 1st und 2nd-Level-Support so schnell keine IP-Log-Dok bekommen wirst :-s

  • Maik

    Das halte ich auch für die sinnvollste Option!

  • Koecher

    Retweeted. Viel Erfolg!

  • http://www.tipblog.de/ Thom

    Wurde schon alles gesagt:
    Schreibe die Abmahnanwälte per Einschreiben mit Rückschein an, dass Du zum angegebenen Zeitpunkt nicht Inhaber des Anschluss gewesen bist. Aufgrund dessen lehnst Du die Abgabe der Unerlassungserklärung sowie der Zahlung ab.
    Wenn du es nicht aushälst rufe halt die 0900 Anwaltshotline an und lass es dir bestätigen. Habe ich auch schon oft genutzt.
    Die 3-6 Euro sind zu verkraften.

  • Niun

    Um an das Dokument von 1und1 zu kommen, empfehle ich einen traditionellen Brief zu schreiben. Darauf reagieren Telekommunikationsprovider nach meinen Erfahrungen am häufigsten. Du solltest in dem Brief die Situation schildern, und sagen, dass Du vermutest, sie hätten auf Anordnung des Landgerichts Bielefeld falsche Daten herausgerückt. Nach meiner Erfahrung reagieren Telekommunikationsprovider oft erst, wenn ihnen rechtswidriges oder problematisches verhalten vorgeworfen wird.

    Du solltest außerdem schreiben, dass Dir 1. am Telefon nicht geholfen werden konnte, du 2. schon eine Mail geschickt hast, und darauf nicht reagiert wurde.

    Schreibe am besten zwei mal auf, was Du genau von ihnen haben willst (am Anfang und am Ende vom Brief) und drohe evtl. sogar noch mit rechtlichen Schritten, wenn sie innerhalb einer Frist nicht reagieren (auch wenn das Schwachsinn ist, ich glaube, dass das manchmal der Trigger ist, durch den dann der Brief an die richtige Stelle weitergegeben wird).

  • http://www.orange-seo.de/ fabian

    Die können Dir so viele Briefe schreiben wie sie wollen. Solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt ist eh alles egal.
    Keine Panik. Schreib ihnen wie es ist, wenn sie dann trotzdem einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken wiedersprichst Du diesem einfach (Formular ist dann dabei). Kommt es dann tatsächlich zur Anklage zeigst Du dem Richter den Schriftverkehr. Richter sind schlaue Leute, er wird das Problem erkennen und Dir sagen, dass Du richtig gehandelt hast.

  • http://twitter.com/MichaelSeidlitz RA Michael Seidlitz

    Wirklich alles zu diesem Thema findet man hier:

    Das „Filesharing“-Mandat

    Aktueller Stand zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen in P2P-Filesharing-Netzwerken

    von RA Alexander Schultz

    http://www.duslaw.eu/files/Schultz-Vortragsunte…

    http://is.gd/5wo0u

  • Lorenzmike516

    ich bin auch opfer von 1&1 mail & MEDIA GMBH SOLL EIZAHUNUG VON 200,-€ bezahlen amtgericht dresden ich bekomme noch antworte.

  • Sebastian

    Vermutlich hast du das ganze inzwischen durchgestanden, aber generell gilt in diesem Lande die Unschuldsvermutung. Der Abmahnanwalt muss deine Schuld beweisen, nicht du deine Unschuld.

  • Rechtsanwaltservice

    Das ist halt einer der sehr seltenen Glücksfälle. Bei einem meiner Mandanten war zu dem angeblichen Tatzeitpunkt – jetzt im Rückblick – Gott sei dank, vom Bagger die Telefonleitung durchtrennt worden.

    Anwalt gegen Kollegenschweine

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