Liebe Leser,
heute habe ich unangenehme Post bekommen. Eine Münchner Anwaltskanzlei schickte mir eine “Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen” mit samt Unterlassungserklärung zu. Ich soll am 29.07.2009 unerlaubterweise Harry Potter (kein Scherz) über Bittorrent verbreitet haben und dafür nun etwas mehr als 800€ zahlen.
Der Witz ist, dass ich am 29.07.2009 nicht der Anschlussinhaber war und dies auch erst seit 17.09.2009 durch Vertragsübernahme bin. Das Urteil des Landgerichts Bielefeld zur Einsichtnahme in die Providerdaten ist auf den 07.08.2009 datiert. Das heißt also, irgendwo ist da etwas falsch gelaufen und wurde so lang verzögert, dass der Ermittlungsdatensatz (trägt übrigens kein Datum) erst ausgestellt wurde, als ich Vertragspartner war. Scheinbar wird auch kein Abfragedatum (Vertragsinhaber am…) überliefert.
Erste Handlung war ein Anruf bei jenem Abmahnanwalt, der mir freundlich aber bestimmt mitteilte eine schriftliche Bestätigung des Providers vorzulegen, um meine Unschuld zu beweisen. Das wäre ja kein Problem, aber leider besitze ich nur ein “Willkommensschrieben” ohne Daten und Unterschrift von 1und1. Am Telefon konnte man mir nicht helfen! O-Ton: “Hier ist das Servicetelefon, ich kann ihnen keine Dokumente zusenden, ich kann sie auch nicht verbinden, schrieben Sie uns eine Mail.” Gesagt getan und nun muss ich abwarten. Meine größte Sorge ist ernsthaft, dass sich bei 1und1 niemand findet, der in der Lage ist ein solches Dokument auszustellen, welches nicht dem Standard entspricht. Ich habe schon seit 1999 diverse Verträge bei und mit 1und1 gehabt und war immer zufrieden, aber dieses “Ich kann nicht…” nervt mich ja mal richtig an.
Nun heißt es abwarten und hoffen, dass sich bei 1und1 was tut, denn die Fristen (Unterlassungserklärung) sind sehr sehr knapp. Gibt es sonst noch eine Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen? Rat ist willkommen!
elcario
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Update: Da 1und1 bisher nicht auf meine Mail/Anruf reagiert hat, würde ich mich sehr über eine Rechtsberatung freuen!
Update2: Habe ein sehr informative Gespräch mit dem Rechtsanwalt von Abgemahnt.org geführt und sehe der ganzen Sache jetzt gelassen entgegen. Das Informationsgespräch war selbstverständlich völlig kostenlos und ist jedem Abgemahnten sehr zu empfehlen.
Update3: Am 29.12.2009 habe ich dem Abmahnanwalt nochmals per E-Mail den Sachstand mitgeteilt, da heute die Fristen ablaufen. Von 1und1 bisher immer noch keine Antwort auf meine Mail.
Update4: 1und1 wirbt ja zur Zeit mit dem neuen achsotollen Service, den habe ich nun ausprobiert. Warte nun wieder gespannt auf eine Reaktion.
Update5: Herr “Davis” hat mir wirklich gut weitergeholfen und ich habe nun die kompletten Unterlagen zusammen. Guter Service von #1und1.
Update 15.01.2010 – Die Fristen sind längst verstrichen und bisher habe ich nicht wieder von den Abmahnanwälten gehört. Ich gebe mich nun der leisen Hoffnung hin, dass der Fall erledigt ist, bevor er zum Fall wurde. Schade für meinen Anwalt, der hätte sich über ein erträgliches Geschäft gefreut. ;-)
Update 30.04.2010
Unverhofft kommt oft!
Heute hatte ich überraschenderweise nochmal Post von den Abmahnanwälten im Briefkasten, die mir eine letzte Frist bis 10.05.2010 einräumen, um die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dies werde ich natürlich nicht tun, ich hab ja nichts getan, was ich unterlassen könnte. Also habe ich nochmals eine E-Mail geschrieben und samt dem Bestätigungsschreiben von 1und1 auf den Fehler hingewiesen. Natürlich werden in dem Erinnerungsschreiben (ist keine Mahnung) wieder etliche Drohgebärden aufgebaut und vor etlichen tausend Euro Gerichtskosten gewarnt. Auf den Satz:
“Allein das Verfügungsverfahren wäre für Sie aufgrund der eindeutigen Rechtslage mit zusätzlichen Gerichts- und Anwaltskosten von mehreren Tausend Euro verbunden.”
habe ich mir erlaubt mit folgendem Satz zu Antworten:
“Sollten Sie weitere Schritte gegen mich einleiten, blicke ich diesen aufgrund der Faktenlage gelassen entgegen und freue mich auf einen kostspieligen Prozess zu ihren Lasten.”
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Über den Autor: Sebastian Cario+







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