Vor wenigen Minuten musste ich lesen, dass sich die Koalition für ein Leistungsschutzrecht ausgesprochen hat. In der an die Presse herausgegebenen Mitteilung heißt es dazu:
„2. Urheberschutz – Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten.
Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.”
Selbstverständlich wirft die Formulierung hunderte neue Fragen (Was ist ein Verlag, was ein Presseerzeugnis?) auf, die ich weder stellen noch klären kann. Ich möchte das Ganze Absurdum einmal aus Sicht eines Online Marketers beleuchten.
1. Es ist überhaupt kein Leistungsschutzrecht nötig
Ich sehe dieses Vorhaben der Bundesregierung schon von vornherein als unnötig an, da es jedem Publisher völlig freisteht, in Suchmaschinen und News-Aggregatoren gelistet zu sein. Ein einfacher Eintrag in die robtos.txt der Webseite genügt, um bei Google und Co. deindexiert zu werden. Selbstverständlich wollen das aber die Verlage gar nicht, denn die Suchmaschinen bringen ihnen einen richtig hohen Anteil an Traffic und damit bares Geld. Zwar ist der Anteil an Suchmaschinentraffic von Publikation zu Publikation bisweilen sehr unterschiedlich, aber aus meinen Erfahrungen heraus würde ich schätzen, dass das Mittel bei etwa 50% des Gesamttraffics und damit meist auch Gesamtumsatzes liegt.
2. Google wird nicht verhandeln, sondern handeln
Aus früheren Streitigkeiten und den zähen Verhandlungen von Youtube und GEMA wissen wir, dass Google keine Nerven und Geld für Kompromisse in Deutschland hat. Sollte es – und so weit ist es noch lange nicht – zu einem verabschiedeten Gesetz zum Leistungsschutzrecht kommen, wird Google selbst tätig werden und alle Verlagswebseiten aus den Indizes entfernen. Genau so, wie dies bereits 2011 in Belgien geschehen ist. Damit wird die Suchmaschine nicht wirklich schlechter, immerhin macht der News-Traffic nur einen Teil aus und die Abdeckung ist in Deutschland dank öffentlich-rechtlicher Publikationen gesichert. Auf die Spitze könnte es Google sogar treiben, wenn sie bei ihrem aktuellen Standpunkt (robots.txt einsetzen) bleiben und die Verlage zum Selbstausschluss zwingen.
3. Existenzrecht für Verlage
Ich persönlich habe kein Verständnis für diese Gesetzesinitiative, da ich in den Verlagen viele Mitarbeiter kenne, die ganz bewusst die Suchmaschinen als Geldmaschine erkannt haben und dies auch effektiv nutzen. Leider sehen das die obersten Konzernchefs allerdings nicht so und wollen doppelt profitieren. Im Kern geht es aber um etwas ganz anderes: Das gesetzgegebene Existenzrecht für Verlage. Meiner Meinung nach darf es so etwas für Verlage genau so wenig geben wie für Taxizentralen. Reine Mediumbereitsteller sind in Zeiten des Internets schlicht und einfach überflüssig geworden. Autoren können sich direkt an ihre Zielgruppe wenden, ohne dabei auf den Abdruck auf totes Holz zu warten. Im Netz sind alle gleich und sollten es auch bleiben. Und übrigens gibt es auch einige viele Firmen, die mit Text-Content Geld verdienen und nicht aus einem Verlag kommen. Wie ist das denn zu erklären?
Fazit: Freue mich auf Spaß bei der Arbeit
Auch wenn herauszuhören ist, dass ich klar gegen diesen Unsinn bin, so nehme ich das Gebaren der Politiker und Verlage doch mit großer Belustigung hin. Auch wenn ich nicht glaube, dass es wirklich einmal so weit kommt, freue ich mich über folgende E-Mail in meinem Posteingang:
Betreff: Google Traffic wegen Leistungsschutzrecht
Hallo Sebastian,
unser Google Traffic bricht seit heute Nacht brachial ein. Anscheinend hat Google uns nun deindexiert. Hast Du eine Idee, wie wir trotz Leistungsschutzrecht unseren Google Traffic behalten, bzw. zurückholen können?
Herzliche Grüße
Vorname Nachname
Traffic Manager Verlag XYZ
PS: Wenn das nicht klappt, hast Du vielleicht einen Job für mich?
Weitere Meinungen:
http://www.impactsuspect.de/2012/03/05/leistungsschutzrecht-kommt-nun-scheinbar-doch/
http://www.bla3.de/2012/03/bundesregierung-beschliesst-leistungsschutzrecht/
http://opalkatze.wordpress.com/2012/03/04/die-verleger-bekommen-das-ersehnte-leistungsschutzrecht/
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Über den Autor: Sebastian Cario+




